LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG GEM. AWSV UND LÖRÜRL
Die Regelungen für die Rückhaltung von Löschwasser sind Bestandteil des Bau-, aber auch Umweltrechts. Gerade bei der Lagerung von wassergefährdeten Stoffen, wie z.B. Düngemittel oder Gefahrstoffen, ist es besonders wichtig und auch gesetzlich gefordert, eine angemessene Löschwasserrückhaltung vorweisen zu können.
In direkter Zusammenarbeit mit Ihnen und auch in Absprache mit Behörden und Ämtern, erstellen wir für Sie ein individuell angepasstes Löschwasserrückhaltungskonzept.
Nach Vorgaben der zurzeit gültigen Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL) berechnen wir die notwendige zurückzuhaltende Löschwassermenge. Angepasst an die Gegebenheiten vor Ort, entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Denn oftmals ist die scheinbar erste Rückhaltemaßnahme auch die kostenintensivste.
Seit 25.11.2019 liegt ein Referentenentwurf für Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vor. Mit Inkrafttreten ändern sich unter anderem die Vorgaben zur Löschwasserrückhaltungsmenge. Derzeit wird dieser Entwurf mit den Bundesländern abgestimmt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
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