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Maschinen­bewertungen

Bei Übergaben oder Übernahmen von Betrieben oder der Bewertung für Banken und Versicherungen eines laufenden Betriebes stellt sich oft die Frage nach dem Zeitwert der vorhandenen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Einrichtungs­gegen­stände.

Während die Räumlichkeiten selbst oder eine Werkstatt in der Regel vermietet werden, sollen die Betriebsmittel meistens verkauft werden, beziehungsweise der Nachfolger möchte sie kaufen. Ebenso zur Ermittlung von Pachtzinsen oder für Finanzierungs­angele­genheiten und andere betriebs­wirt­schaftliche Fragen ist der Wert der betrieblichen Ausstattung wichtig.

Weiterhin fordern Banken die Bewertung von Maschinen und Anlagen zur Absicherung ihres Engagements oder im Insolvenzfall.
Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen daran interessiert sein, den Wert seiner Anlagegüter zu kennen.
Im Schadensfall ist der Wert eine Maschine wesentlich.

Es ist notwendig, die tatsächlichen Werte der Anlagen im Vergleich zu den buchhalte­rischen Restwerten zu ermitteln.

Dabei spielen folgende Kriterien eine wesentliche Rolle:

  • Alter der Anlage
  • regelmäßige Nutzung/ Durchsatz im Vergleich zur Anlagenauslegung
  • regelmäßige und vorbeugende Wartung und Instandhaltung
  • besondere Vorfälle während der Benutzung
  • Hinweise auf besonderen Verschleiß oder geringere Abnutzung
  • Ermittlung der Restnutzungszeit
  • Reinvestitionen, Reparaturen
  • Vollständigkeit der Dokumentation

Ziele der Bewertung können zum einen ein Abgleich der erwartenen Restnutzungszeit mit den verbliebenen Abschreibungszeiten aber auch eine monetäre Gesambewertung einer oder mehrerer Maschinen sein.

Auf Grund unserer weitreichenden Erfahrungen sind besonders auf die Bereiche Glasherstellung und -verarbeitung, Metallverarbeitung sowie Abfallbehandlung spezilisiert.

Sollte Sie Interesse haben, sprechen Sie uns an.

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