Beauftragtentätigkeit
Schwerpunkt unseres Angebots sind Individuelle Unternehmensbezogene Lösungen
Hierzu gehören die gesetzlich geforderten Maßnahmen z. B. aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung zur Wahrnehmung der unternehmerischen Pflichten.
Wir bieten die Erstellung eines spezifischen Arbeitssicherheits-Managementsystem. Auch als Zusatz zu einem vorhandenen Qualitätsmanagementsystem oder individuell als Integriertes Managementsystem.
Managementsystem
Unsere Stärke ist die Unterstützung Ihrer internen Abläufe und Aufgaben zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Hierzu gehören die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Konformitätserklärungen sowie die Erstellung von Flucht-, Rettungswege- und Feuerwehrplänen. Wir erstellen und pflegen mit einer eigenen Softwarelösung auch Ihr Gefahrstoffkataster.
Weiterhin sind wir in der Lage spezifische Unterlagen wie Betriebsanweisungen und Explosionsschutzdokumente zu erstellen, die Ihren betrieblichen Bedingungen und Anforderungen entsprechen.
Gemäß TRGS 460 ermitteln wir für Sie den Stand der Technik bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Seit Erscheinen dieser Neuregelung am 2.10.2013 sind diese „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen heranzuziehen. Hierzu können wir auf die Kompetenz unserer Diplom- Chemiker zurückgreifen.
Beauftragtentätigkeit
Wir übernehmen die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gemäß der berufsgenossenschaftlichen Anforderungen von der Unterstützung der internen SiFa bis zur Übernahme des geforderten Stundenkontingents.
Kombiniert mit unseren Erfahrungen im Umweltschutz bietet sich eine umfassende Betreuung zur effizienten Risikominimierung im Unternehmen.
BEAUFTRAGTE ÜBERNEHMEN UNTERNEHMERPFLICHTEN
In vielen Bereichen werden fachkundige Personen gefordert, die Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen und mit ihrem Sachverstand und durch regelmäßige Kontrollen die Verantwortung für diese Belange übernehmen. Diese Anforderungen resultieren im Wesentlichen aus Gesetzen und Verordnungen. Hierzu gehören:
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Wasserhaushaltsgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung und viele mehr
Sicherheit durch externe Fachkunde
BUTEC bieten Ihnen eine breite Palette von Betriebsbeauftragten an. Diese werden kontinuierlich geschult und fortgebildet. Durch die umfangreichen Einsatzgebiete sind die Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand und auch in allen technischen Fragen versiert.
BUTEC bietet Betriebsbeauftragte für:
- Immissionsschutz
- Abfall
- Gefahrgut
- Gewässerschutz
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Datenschutzbeauftragte.
Kombinieren Sie die Tätigkeiten und optimieren Sie die Abläufe.