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Beauftragten­tätigkeit

Schwerpunkt unseres Angebots sind Individuelle Unternehmens­bezogene Lösungen

Hierzu gehören die gesetzlich geforderten Maßnahmen z. B. aus dem Arbeits­schutz­gesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung zur Wahrnehmung der unternehmerischen Pflichten.

Wir bieten die Erstellung eines spezifischen Arbeitssicherheits-Managementsystem. Auch als Zusatz zu einem vorhandenen Qualitäts­manage­ment­system oder individuell als Integriertes Managementsystem.

Managementsystem

Unsere Stärke ist die Unterstützung Ihrer internen Abläufe und Aufgaben zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Hierzu gehören die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Konformitäts­erklärungen sowie die Erstellung von Flucht-, Rettungswege- und Feuerwehrplänen. Wir erstellen und pflegen mit einer eigenen Softwarelösung auch Ihr Gefahrstoffkataster.

Weiterhin sind wir in der Lage spezifische Unterlagen wie Betriebsanweisungen und Explosionsschutzdokumente zu erstellen, die Ihren betrieblichen Bedingungen und Anforderungen entsprechen.

Gemäß TRGS 460 ermitteln wir für Sie den Stand der Technik bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Seit Erscheinen dieser Neuregelung am 2.10.2013 sind diese „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ bei der Durchführung von Gefährdungs­be­ur­teilungen heranzuziehen. Hierzu können wir auf die Kompetenz unserer Diplom- Chemiker zurückgreifen.

Beauftragtentätigkeit

Wir übernehmen die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gemäß der berufsgenossenschaftlichen Anforderungen von der Unterstützung der internen SiFa bis zur Übernahme des geforderten Stunden­kontingents.

Kombiniert mit unseren Erfahrungen im Umweltschutz bietet sich eine umfassende Betreuung zur effizienten Risikominimierung im Unternehmen.

BEAUFTRAGTE ÜBERNEHMEN UNTER­NEH­MER­PFLICHTEN

In vielen Bereichen werden fachkundige Personen gefordert, die Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen und mit ihrem Sachverstand und durch regelmäßige Kontrollen die Verantwortung für diese Belange übernehmen. Diese Anforderungen resultieren im Wesentlichen aus Gesetzen und Verordnungen. Hierzu gehören:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung und viele mehr

Sicherheit durch externe Fachkunde

BUTEC bieten Ihnen eine breite Palette von Betriebsbeauftragten an. Diese werden kontinuierlich geschult und fortgebildet. Durch die umfangreichen Einsatzgebiete sind die Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand und auch in allen technischen Fragen versiert.

BUTEC bietet Betriebsbeauftragte für:

  • Immissionsschutz
  • Abfall
  • Gefahrgut
  • Gewässerschutz

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brand­schutz­beauftragte und Daten­schutz­beauftragte.

Kombinieren Sie die Tätigkeiten und optimieren Sie die Abläufe.

+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
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