Arbeitsschutz ist lt. DGUV V2 eine adminstrative Pflicht und ein wesentlicher Bestandteil der guten Unternehmensführung. Guter Arbeitsschutz ist in großen Unternehmen wichtig, aber in kleinen Unternehmen überlebenswichtig.
Laut § 3 der Baustellenverordnung muss der Bauherr einen SiGeKo bestellen, wenn auf einer Baustelle mehrere Gewerke oder Firmen tätig sind. Wir beraten und unterstützen Sie aktiv bei den Pflichten als Veranlasser eines Bauvorhabens.
Psychische Belastungen nehmen mit den steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz immer mehr zu. Steigende Ausfallzeiten sind die Folge. Psychische Belastungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.
Krane, Hubarbeitsbühnen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge dürfen nur von geeigneten, ausgebildeten und unterwiesenen Personen bedient werden. Die Eignung wird nachgewiesen durch den jeweiligen Bedienerschein.
Für Ihren Rundumschutz findet sich eine Vielzahl von Sicherheitsprodukten in unserem Sortiment, die wir Ihnen durch Partnerschaften mit verschiedenen Herstellern zu sehr guten Konditionen anbieten können.
Gezieltes Sammeln und Nutzbarmachen von Informationen dient der Festschreibung und Nachweisführung, geregelt durch § 6 des Arbeitsschutzgesetzes.
Eine jährliche Prüfung von Arbeitsmitteln und Ausstattung, auf Grundlage der BetrSichV und der DGUV Information 208-016, ist sicherheitstechnisch unerlässlich. Wir übernehmen eine Vielzahl dieser Prüfungen für Sie.
Hier finden Sie unser Team für den Bereich Arbeitsschutz. Wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner.