Immissionsschutz
Externer Immissionsschutzbeauftragter
Die Bestellpflicht sowie die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Betreiber einer im Anhang zur 5. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung aufgeführten genehmigungsbedürftigen Anlage müssen mindestens einen Betriebsbeauftragten bestellen.
Ist eine Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten erforderlich, wird dies im Genehmigungsbescheid für die Anlage mitgeteilt.
Aufgaben des Betreibers bei der Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragen
Schriftliche Bestellung des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz mit Nennung aller Aufgaben
- Information der Behörde und des internen Betriebs- und Personalrats über die Bestellung
- Überprüfung von Fachkunde und Zuverlässigkeit des Betriebsbeauftragten
- Sicherstellung der organisierten Zusammenarbeit zwischen gleichartigen und verschiedenen Betriebsbeauftragten mit ähnlichem Betätigungsfeld
- Unterstützung des Betriebsbeauftragten, insbesondere durch Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel oder die Teilnahme an Schulungen
- Einholen einer Stellungnahme des Betriebsbeauftragten bei allen Entscheidungen im Rahmen des Anlagenbetriebs
Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten
- Beratung des Anlagenbetreibers und der Betriebsangehörigen zu den Themen:
- Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren zum Betrieb der Anlage, zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie zur Abwärmenutzung
- Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse oder Recyclingverfahren
- Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit
- Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen
- Aufklärung zu den schädlichen Umweltauswirkungen der Anlage.
- Erstellung eines jährlichen Berichts für den Anlagenbetreiber über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen.
BUTEC unterstützt interne Beauftragte bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten durch langjährige Sachkunde und interdisziplinäre Erfahrung.
Außerdem stellen wir die Funktion des externen Immissionsschutzbeauftragten durch unsere sachkundigen Fachleute zur Verfügung.