psychische Gefährdungsbeurteilung
Wachsende Belastungen in der Arbeitswelt
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Die steigende psychische Belastung in der Arbeitswelt wird heutzutage vielfach diskutiert. Psychische Belastung ist jedoch nicht automatisch schädlich und ist auch nicht gleichzusetzen mit psychischer Erkrankung.
Psychische Belastung ist zunächst ganz allgemein die Gesamtheit aller äußeren Faktoren, die psychisch auf uns einwirken. Anders als im Alltagsverständnis und entgegen dem allgemeinen Sprachgefühl ist psychische Belastung damit als neutral zu verstehen.
Auf die Arbeit bezogen ist psychische Belastung somit die Gesamtheit der Anforderungen, die aus der Tätigkeit entsteht. Psychische Belastung kommt also bei allen Tätigkeiten vor und betrifft alle Menschen. Insofern geht es auch nicht darum psychische Belastung abzuschaffen oder zu beseitigen, sondern darum, sie menschengerecht zu gestalten.
Die Folgen psychischer Belastung auf den einzelnen Beschäftigten werden Beanspruchung genannt und können unterschiedlich ausfallen. Wie gut oder schlecht jemand mit psychischer Belastung zurechtkommt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Neben Art, Dauer, zeitlicher Lage und Intensität der psychischen Belastung spielen auch die individuellen Voraussetzungen und Bewältigungsstrategien eine Rolle dabei, ob die Folgen positiv oder negativ ausfallen. Dabei gibt es sowohl anregende als auch beeinträchtigende Effekte. Im besten Fall führt psychische Belastung zu positiven Beanspruchungsfolgen und trägt zu Gesundheit, Wohlbefinden und beruflicher Weiterentwicklung bei. Im schlechtesten Fall geht die psychische Belastung mit beeinträchtigenden Beanspruchungsfolgen einher und gefährdet zum Beispiel bei langanhaltendem Stress Wohlbefinden und Gesundheit.