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Immissionsschutz

Anforderungen an den Immissionsschutz in Unternehmen sind im wesentlichen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.

Weitere Bestimmungen regeln die Verordnungen zu diesem Gesetz sowie technische Regeln.

Insbesondere die Notwendigkeit zur Genehmigung von Anlagen regelt die 4. Bundesimmisionsschutzverordnung (4. BImSchV).
Darüber hinaus sind in den Verordnungen Anforderungen an bestimmte Anlagen, Emissionen wie Lärm und Schadstoffe, sowie deren Minimierung und diverses mehr geregelt.
Darüber hinaus regeln die sogenannten BVT-Merkblätter (Best-Verfügbare-Technologie), wie Anlagen zur Minimierung der Emissionen betrieben werden müssen.
Hieraus ergeben sich auch Anforderungen an den laufenden Betrieb bereits genehmigter Anlagen.

ACHTUNG: Auch wenn Ihre Anlage nicht genehmigungspflichtig ist, sind Sie an die Einhaltung der Grenzwerte gebunden.

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  • bei der Erstellung von Rechtskatastern zur aktuellen Anwendung und Einhaltung der Anforderungen
  • beim Aufbau von Genehmigungs­katastern mit Überwachung der Nebenanforderungen aus Genehmigungen
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