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Gewässerschutz

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial erreichen müssen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes befanden sich 2017 64% der Grundwasserkörper in einem guten chemischen Zustand und 96% in einem guten mengenmäßigen Zustand. Bei den natürlichen Fließgewässern erzielten lediglich 9% einen guten ökologischen Zustand sowie 2,2% der erheblich veränderten Wasserkörper bzw. 5% der künstlichen Wasserkörper ein gutes ökologisches Potential. Der chemische Zustand deutscher Oberflächengewässer ist durchgehend mit „nicht gut“ bewertet, da flächendeckend der Grenzwert für Quecksilber überschritten wird.

Ursachen für den schlechten Gewässer­zustand sind hauptsächlich hydro­mor­pholo­gische Defizite der Flüsse sowie zu hohe Konzentrationen von Nährstoffen, Pestiziden und Metallen in allen Gewässern. Diese Schadstoffe werden überwiegend diffus durch die Landwirtschaft eingetragen, aber auch punktuelle Einträge von schwer abbaubaren Chemikalien, Arzneimitteln sowie Zink und Kupfer, die insbesondere durch Regenwasser von Dächern und Straßen abgeschwemmt werden, spielen eine Rolle. Dadurch tragen auch Industrie­betriebe zur Gewässer­verunrei­nigung bei.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Benutzung eines Gewässers, beispielsweise der Entnahme von Oberflächenwasser zu Kühlzwecken oder der Einleitung von auf dem Betriebsgelände anfallenden Regenwasser, muss eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden. Dies übersteigt häufig die Möglichkeiten des Unternehmers.

Mit unserem Team aus Beratern und Ingenieuren unterschiedlicher Fachdisziplinen und langjährigen Erfahrung im Bereich Gewässer- und Umweltschutz steht Ihnen immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Daher unterstützen wir Sie gerne bei:

  • Rechtlichen Fragen zum Gewässerschutz (z.B. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Auswahl geeigneter Abwasserbehandlungskonzepte und -anlagen
  • Beantragung abwasserrechtlicher Genehmigungen
  • Beprobung betrieblicher Abwasserströme
  • Durchführung von Behördenterminen

Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
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