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Maschinen­dokumentation

Jede „Maschine“ und die folgend aufgeführten Erzeugnisse fallen unter die Maschinenrichtlinie und benötigen eine „CE-Kennzeichnung“:
Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, abnehmbare Gelenk­wellen und unvollständige Maschinen.

Definition „Maschine“ laut Maschinen­richtlinie 2006/42/EG:
„Eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Muskelkraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eine/s beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind."
Zusammenfassung: „Jede Maschine, die nicht durch Muskelkraft angetrieben wird, benötigt eine CE-Kennzeichnung.“ (Auszug)

Definition „unvollständige Maschine“ laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
„Eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine Funktion erfüllen kann.“
„Nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder zusammengeführt zu werden, um eine Maschine zu bilden.“
Zusammenfassung: „Jedes Teil, das für den Einbau in eine „Maschine“ vorgesehen ist.“

WIR BIETEN IHNEN DIE ERSTELLUNG INDIVIDUELLER MASCHINEN­DOKU­MENTATIONEN

Ausgehend von Ihren Anforderungen erstellen wir für Sie individuelle technische Unterlagen. Unsere technischen Dokumen­tationen enthalten standardmäßig:

  • Maschinenbeschreibung
  • Sicherheitshinweise
  • Bedienung und Betrieb
  • Hinweise zum Transport und zur Inbetriebnahme
  • Wartungs- und Instandhaltungshinweise
  • Außerbetriebnahme- und Entsorgungshinweise
  • Eine unterschriftsreife EG-Konformitäts- bzw. Einbauerklärung
  • Liste der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
  • Risikobeurteilung
  • Zusammenstellung der Zulieferdokumentationen

Bei der Erstellung arbeiten wir eng mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern zusammen und stimmen Vorgehen und Anforderung mit Ihnen ab.

+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
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