EG-Konformitätsverfahren
Die Maschinenrichtlinie fordert die Durchführung einer Konformitätsbewertung
Gemäß Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hat der Hersteller bzw. Inbetriebnehmer einer Maschine weitreichende Anforderungen zu erfüllen:
- Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine
sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt; - sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;
- insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;
- die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;
- die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt;
- die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen.
Wir bieten Ihnen hierzu die individuelle und rechtssichere Anwendung der Regelungen gemäß Artikel 12 der Maschinenrichtlinie
Wir führen gemeinsam mit Ihnen die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren durch und erstellen die notwendigen Dokumentationen.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des anzuwendenden Bewertungsverfahrens.
Je nach Anlagenart, welche in der Maschinenrichtlinie in den Anhängen zugeordnet ist, ist das Konformitätsbewertungsverfahren zu wählen.
Hierzu kann das Verfahren der Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen bzw. die in den Anhängen der Verordnung geregelten Bewertungsverfahren wie z.B. das EG-Baumusterprüfverfahren angewendet werden.
Unsere Leistungen bieten eine umfangreiche Unterstützung Ihrer Aufgaben an.
Unternehmen, die bei der Inbetriebnahme einer Maschine oder Anlage keine ausreichende Dokumentation vorliegen haben, bzw. bei denen die Anlagen beim Aufbau oder in der Betriebsphase wesentlich verändert worden sind, unterstützen wir bei der Auswahl der notwendigen Verfahren. Ausgehend von einer Bewertung der vorhandenen Dokumentation bis hin zur Duchführung eines neuen Konformitätsbewertungsverfahrens bieten wir die notwendige Hilfe an.
Soweit wir feststellen, dass die vorhandene Maschine/Anlage nicht den aktuellen rechtlichen und normativen Anforderungen entspricht, ermitteln wir die erforderlichen Maßnahmen, um den normkonformen Zustand zu erreichen.