Logo

CE-Kennzeichnung

WIR BIETEN IHNEN DIE VORBEREITUNG INDIVIDUELLER KONFORMITÄTS­ERKLÄ­RUNGEN, SOWIE MASCHINEN­DOKU­MENTATIONEN MIT DEM FOKUS AUF DIE SICHERHEIT IHRER ANLAGEN.

Der sichtbare Hinweis auf eine vorliegende EG-Konformitätserklärung an einer Maschine ist das angebrachte CE-Zeichen.

Fehlt dieses, muss der Sachverhalt geprüft werden.

Nach der Erstellung einer Maschinen­do­kumentation und der EG-Konformitäts­bewertung ist das Zeichen auf der Maschine anzubringen.
Die CE-Kennzeichnung ist gemäß Anhang III sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Erzeugnis anzubringen.

Weitere Informationen zur Identifikation der Anlage werden auf einem Typenschild untergebracht.

Wird eine Maschine wesentlich verändert, kann das dazu führen, dass diese Maschine nicht mehr der Maschinenrichtlinie entspricht. In diesem Fall wäre das CE-Zeichen zu entfernen und diese Maschinen dürfte innerhalb der EU nicht mehr betrieben werden.
Die Maschine wäre neu zu bewerten. Bei weiteren Maßnahmen zur Erlangung der Konformität ist das EG-Konformitäts­verfahren anzuwenden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
Nach oben