CE-Kennzeichnung
WIR BIETEN IHNEN DIE VORBEREITUNG INDIVIDUELLER KONFORMITÄTSERKLÄRUNGEN, SOWIE MASCHINENDOKUMENTATIONEN MIT DEM FOKUS AUF DIE SICHERHEIT IHRER ANLAGEN.
Der sichtbare Hinweis auf eine vorliegende EG-Konformitätserklärung an einer Maschine ist das angebrachte CE-Zeichen.
Fehlt dieses, muss der Sachverhalt geprüft werden.
Nach der Erstellung einer Maschinendokumentation und der EG-Konformitätsbewertung ist das Zeichen auf der Maschine anzubringen.
Die CE-Kennzeichnung ist gemäß Anhang III sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Erzeugnis anzubringen.
Weitere Informationen zur Identifikation der Anlage werden auf einem Typenschild untergebracht.
Wird eine Maschine wesentlich verändert, kann das dazu führen, dass diese Maschine nicht mehr der Maschinenrichtlinie entspricht. In diesem Fall wäre das CE-Zeichen zu entfernen und diese Maschinen dürfte innerhalb der EU nicht mehr betrieben werden.
Die Maschine wäre neu zu bewerten. Bei weiteren Maßnahmen zur Erlangung der Konformität ist das EG-Konformitätsverfahren anzuwenden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.