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F+R Pläne

Brandschutz-Dokumentation



Die Pflicht zur Aufstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen ergeben sich aus §55 der Arbeitsstättenverordnung und werden durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 sowie die DIN 23061 näher in ihren Anforderungen konkretisiert. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Bestandteil der Brandschutz-Dokumentation.

Die Pläne dienen den Mitarbeitern und insbesondere Besuchern und Fremdfirmen, sich zu orientieren, um das Gebäude im Brandfall schnellstmöglich verlassen zu können. Für den Ernstfall bieten sie zudem eine Übersicht der vorhandenen Erste Hilfe- und Feuerlöscheinrichtungen, sodass verunfallte Personen versorgt und Entstehungsbrände bekämpft werden können.

Von der Konzeptionierung bis zum fertigen Plan stehen Ihnen Berater und Ingenieure unterschiedlicher Fachdisziplinen und langjährigen Erfahrungen mit Dienstleistern, Metall- und Kunststoffverarbeitern, der Glasindustrie sowie Abfallentsorger zur Seite. Unser Team unterstürzt Sie durch:

  • Vor-Ort-Begehungen:
     
    • Dokumentation von Erste Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen
    • Festlegung von geeigneten Fluchtwegen und Standorten der Pläne
  • Plananfertigung gemäß den Anforderungen der DIN 23601
  • Planausdruck in unserem Haus.

Die Pläne werden auf Wunsch des Kunden auf Folie mit nachleuchtender Platte gedruckt und können mit oder ohne Rahmen bezogen werden.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
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