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BS-Konzeptionen

Aktive Brandabwehr

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)

Unternehmen werden aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften vor die Aufgabe gestellt, den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz stets aufs Neue zu betrachten und den aktuellen Bedingungen anzupassen.

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Person zu benennen, die in seinem Auftrag die Betriebsaufgaben im Brandschutz organisiert, koordiniert und umsetzt.

Dennoch gilt: Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb Tätigen.

Der Brandschutz fasst alle Maßnahmen zusammen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer und Rauch vorgebeugt wird (vorbeugenden Brandschutz) und durch die die Rettung von Menschen und Tieren einschließlich wirksamer Löschmaßnahmen bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Sollten Sie Fragen zum Thema Brandschutz haben, so helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
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