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Gewässerschutz

Externer Gewässerschutz­beauftragter

Nach § 64 Wasserhaushaltsgesetz sind Gewässerbenutzer, die mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag einleiten dazu verpflichtet einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässer­schutz­beauf­tragte) zu bestellen. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten dienen der Einhaltung von Vorschriften, Neben­bestimmungen und Anordnungen und werden durch § 65 WHG konkretisiert. Dazu gehören im Wesentlichen:

Überwachung und Kontrolle der Anlage

  • durch regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit und deren ordnungsgemäßem Betrieb und Wartung,
  • durch Messungen der Abwassermenge, -eigenschaften bzw. -inhaltsstoffe sowie
  • durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Messergebnisse.

Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zu deren Beseitigung gegenüber dem Gewässerbenutzer.
Auswahl der Abwasserbehandlungsverfahren und Hinwirken auf die Verwendung verwertungs- oder beseitigungsorientierter Verfahren für die anfallenden Reststoffe.
Verminderung der Abwasserbelastung und des -anfalls mittels Verfahrensoptimierung und umweltfreundlicher Produktion, beispielsweise durch Kreislaufführung bzw. Mehrfachnutzung von Wasser.
 Informationen der Betriebsangehörigen über die im Betrieb verursachten Belastungen des Abwassers sowie über entsprechende Gegenmaßnahmen.
Schriftliche jährliche Berichterstattung über alle seine Aufgaben betreffenden Maß­nahmen, sowie über die künftig beabsich­tigten Maßnahmen gegenüber dem Benutzer, insbesondere zu gewässerrelevanten Ereignissen, Einhaltung wasserrechtlicher Auflagen, Inbetriebnahme wesentlicher Anlagenteile, im Betriebsjahr getätigten Investitionen und der Entwicklung künftiger wasserrechtlicher Aufgaben.
Mit unserem Team aus Beratern und Ingenieuren unterschiedlicher Fachdiszi­plinen und langjähriger Erfahrung im Bereich Gewässer- und Umweltschutz steht Ihnen immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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