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Abfall

Externer Abfall­beauftragter

Im § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist geregelt, in welchen Betrieben ein Abfallbeauftragter zu bestellen ist:

  • nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen
  • Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen
  • ortsfeste Sortier-, Verwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen sowie
  • Abfallbesitzer nach § 27 KrWG, die Abfälle freiwillig oder aufgrund von Rechtsverordnungen zurücknehmen
  • Betreiber von Rücknahmesystemen oder-stellen, die von den Besitzern im Sinne des § 27 KrWG eingerichtet worden sind

sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen oder die Bedeutung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung von Art oder Umfang der Rücknahme der Abfälle und der damit verbundenen Besitzerpflichten, erforderlich ist wegen der

  • anfallenden, zurückgenommenen, verwerteten oder beseitigten Abfälle,
  • technischen Probleme, der Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung oder
  • Eignung der Produkte oder Erzeugnisse, die bei oder nach bestimmungsgemäßer Verwendung Problemehinsichtlich der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung hervorrufen.

Außerdem kann die zuständige Behörde auch anderen Betreibern die Bestellung eines oder mehrerer Abfallbeauftragten auferlegen, soweit dieses notwendig ist.

Sie brauchen hierbei Unterstützung? Sprechen Sie uns an. Wir erstellen ein individuelles Angebot!

BUTEC bietet die Übernahme der Aufgaben als externe Abfallbeauftragte an.

§ 60 KrWG erläutert die Aufgaben von Abfallbeauftragten:

  • Kontrolle der anfallenden Abfälle von der Entstehung beziehungsweise Anlieferung bis zur Entsorgung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
  • Erarbeitung und Mitteilung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte

Der Abfallbeauftragte ist zur Erstellung eines Jahresberichts über die getroffenen und geplanten Maßnahmen verpflichtet.

Wir unterstüzen Sie gerne bei der Durchführung mit langjähriger Erfahrung und interdisziplinärem Wissen von der Begleitung der internen Beauftragten bis hin zur rechtssicheren externen Übernahme der Pflichten des Abfallbeauftragten. Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns einfach an.

+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
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