Logo

SiGeKo

NEUE IDEEN, SICHERES BAUEN!

Wer baut, übernimmt Verantwortung und muss eine Vielzahl von Regeln einhalten. Besonders wichtig ist die Baustellen­verordnung, die Bauherren seit 1998 dazu verpflichtet, für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen Sorge zu tragen. Möglich wird dies durch das Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen, die den Sicherheits- und Gesundheits­schutz der Beschäftigten gewährleisten und sowohl die Vorsorge als auch die Nachsorge beinhalten. Daher beginnt der Sicherheits- und Gesundheits­schutz bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens und reicht bis in die Betriebsphase hinein.

Bei dieser umfänglichen Aufgabe unterstützt unser erfahrenes Team den Bauherren, indem wir Aufgaben und Pflichten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wahrnehmen und dabei helfen den Bau kostensparend, ohne Unterbrechungen und Zwischenfälle nach Vorgaben der Planung zu vollenden. Dies umfasst die Zusammenarbeit verschiedener Gewerke und spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bereits in der Planungsphase zu optimieren bzw. zu berücksichtigen, einen sicheren Bauablauf einzuhalten, da Unterbrechungen durch Unfälle von vorneherein minimiert werden und die rechtlichen Vorgaben zu überwachen und einzuhalten. Unser Ziel ist es Ihre Aufgaben unter stetiger Koordinierung, Prüfung, Überwachung und mit hoher Sicherheit, Termin genau und mit Qualität zu erreichen.

Unser Leistungsumfang:

  1. Analyse der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  2. Koordination der Maßnahmen, die zur Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG erforderlich sind
  3. Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse
  4. Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
  5. Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  6. Präventiver Arbeitsschutz in der Planungsphase der Baumaßnahme
  7. Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten, fortlaufende Information aller Beteiligten
  8. Protokollieren sicherheitsrelevanter Mängel, sowie Kontrolle deren Beseitigung
  9. Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen
  10. Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen, Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie der vertragsgemäßen Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen des Bauvertrages
+49 551 998760 E-Mail Anfahrt
Nach oben