Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte
Sie haben ortsveränderliche Elektrogeräte, die geprüft werden müssen?
In der DGUV Vorschrift 3, §5 wird auf die Prüffristen hingewiesen. Diese Prüffristen befinden sich in der DGUV Vorschrift 3 in der Durchführungsanweisung. In dieser Durchführungsanweisung heißt es unter § 5 Abs. 1 Nr. 2:
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen.
In der Tabelle 1B der Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 unter § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind Prüffristen, Richt- und Maximal-Werte dokumentiert. Der Richtwert beträgt 6 Monate und auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote < 2% kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Diese Prüfungen sind für uns kein Problem. Mit unserem neuen Messgerät, Fluke 6500-2 des Herstellers FLUKE, können wir Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte prüfen. Mit dem dazugehörigen Barcodescanner ist es möglich, mit wenig Zeitaufwand nach einer Datenaufnahme Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte in die angeschlossene Datenbanksoftware aufzunehmen, um diese wiederholt zu prüfen. Bei einer Erstaufnahme werden die ortsveränderlichen Elektrogeräte mit einem Barcode versehen, um sie für eine Wiederholungsprüfung, schnell und zuverlässig zu erfassen.
Sie erreichen uns unter vertrieb@butec.eu .